Rund 1.200 Euro pro Jahr an Steuern sparen? Das geht problemlos. Und ganz nebenbei können sie noch ihr Eigenheim auf Vordermann bringen. Wir erklären Ihnen wie das funktioniert.
Viele wissen bis heute nichts von dieser Möglichkeit, doch Steuern sparen und gleichzeitig das Eigenheim verschönern, das geht ganz einfach. Die einzige Voraussetzung: Sie müssen einen Unternehmer aus dem Bereich der „haushaltsnahen Handwerksleistungen“ beauftragen.
Dazu zählen beispielsweise wir als Raumausstatter. Egal ob Renovierungsarbeiten wie neue Farbe an den Wänden oder endlich ein neuer Fußboden, dem Fiskus ist es egal was Sie an Ihrem Haus oder an Ihrer Wohnung machen.
Die einzige Voraussetzung für dieses Steuersparmodell ist, dass Sie einen Kostennachweis in Form einer Rechnung bei Ihrer Steuererklärung bereithalten. So können jährlich bis zu 1200 Euro direkt von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Der Rahmen liegt hier bei 20 Prozent von unseren Lohnkosten. Materialkosten zählen leider nicht dazu.
Diese Leistungen können Sie direkt von der Einkommenssteuer absetzen:
▸ Bodenbeläge verlegen
▸ Vorhänge montieren
▸ Tapezieren und Streichen
▸ Sonnenschutz montieren
Außerdem von anderen Gewerken zum Beispiel:
▸Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Dach, Fassade
▸Reparatur und Austausch von Fenstern, Türen, Boden
▸Modernisierung von Küche oder Bad
▸Gartenarbeiten
▸Schornsteinfeger
Haben Wir Interesse geweckt? Dann würden Wir uns freuen, wenn Sie unseren Raumausstattungsbetrieb für ihre Steuerersparnis wählen würden. Wir verschönern Ihr Eigenheim nach Ihren Vorstellungen und Sie sparen dabei noch.
Kommen Sie einfach bei uns in Altenkunstadt vorbei. Dort können Wir Ihnen zeigen, welche unserer Leistungen Sie von der Steuer absetzen können.
(Beitragsbilder von Julian Trebes)